Audi Leasing - Wir kümmern uns um alles

 

Ob privat oder geschäftlich – mit Audi Leasing fahren Sie ein topaktuelles Neu- oder Gebrauchtfahrzeug aus unserer Modellpalette, ohne sich um den Wiederverkaufswert kümmern zu müssen. Dank kalkulierbarer Monatsraten, optionaler Servicepakete und DEKRA-zertifizierter Fahrzeugrückgabe genießen Sie maximale Planungssicherheit. Besonders attraktiv: In vielen Fällen ist Leasing sogar ohne Sonderzahlung möglich (Bonität vorausgesetzt). Entdecken Sie jetzt gemeinsam mit uns Ihre Vorteile.

Ihre Vorteile beim Fahrzeug-Leasing

 

Business-Kunden wissen die steuerlichen Vorteile und die gute Flexibilität und Planbarkeit des Audi GeschäftsfahrzeugLeasing schon lange zu schätzen. Doch Leasing liegt auch bei immer mehr Privatleuten im Trend. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Sie bleiben bestmöglich flexibel! Denn wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich zum Beispiel alle zwei Jahre für eine neue Vollfinanzierung entscheiden? Vermutlich eher gering! Leasingangebote dagegen sind auf einen eher kurzen Zeitraum angelegt. Das bedeutet, Sie müssen sich nicht lange auf ein Fahrzeug festlegen, sondern können in regelmäßigen Abständen aktuelle Modelle fahren.
Zudem ist Leasing für all diejenigen eine wertvolle Alternative, die den vollen Kaufpreis nicht auf einmal aufbringen möchten. Durch die in vielen Fällen niedrigeren Monatsraten gegenüber einer Finanzierung kann man häufig „mehr Auto“ für sein Geld leasen, als es mit einer klassischen Vollfinanzierung möglich wäre. Für Geschäftskunden ist das Geschäftsleasing eine gute Möglichkeit, mobil zu sein und gleichzeitig durch geringe Monatsraten Kapital übrig zu haben, das ins Geschäft
investiert werden kann.

Privatleasing

  • Mobilität ohne Erwerb
  • Regelmäßig ein aktuelles Modell fahren
  • Kosten gut kalkulierbar
  • Transparente und faire Abwicklung – auch bei der Fahrzeugrückgabe
  • Kein Gebrauchtwagenrisiko

Geschäftsleasing

  • Schont Kapital und Liquidität
  • Klare Kalkulationsgrundlage
  • Leasingraten als Betriebsausgaben geltend machen
  • Kein Gebrauchtwagenrisiko (bei Vertragsform ohne Gebrauchtwagenabrechnung)
  • Attraktive Sonderkonditionen

Leasingratgeber

Benutzen statt besitzen ist zu einem beliebten Prinzip geworden. Ihr Wunschfahrzeug fahren, ohne den kompletten Kaufpreis aufbringen zu müssen – klingt nach einem Traum? Ist aber möglich: dank Leasing! Der wesentliche Unterschied zwischen Leasing und einer Finanzierung ist, dass Sie mit einem Leasingvertrag die reine Nutzung des Fahrzeugs bezahlen, während Sie bei der Finanzierung mit Ihren monatlichen Raten das Fahrzeug erwerben. Beim Leasing profitieren Sie nicht nur von gleichbleibenden, niedrigen Monatsraten, Sie brauchen sich auch keine Sorgen um den Wiederverkaufswert zu machen. Sie vereinbaren eine jährliche Laufleistung und die für Sie optimale Laufzeit und geben das Fahrzeug am Vertragsende einfach wieder bei Ihrem Audi Partner zurück. Dies ist dank des DEKRA-zertifizierten Rückgabeprozesses beim Audi PrivatLeasing besonders komfortabel. Übrigens, in vielen Fällen ist ein Neuwagenleasing auch ohne Anzahlung zu Vertragsbeginn möglich (Bonität vorausgesetzt).

Leasing oder Finanzierung

Finanzierung mit einem Kredit oder Leasing sind beides Finanzierungsmöglichkeiten beim Erwerb eines Automobils. Welche Unterschiede es gibt und welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Finanzierungsformen haben, wird in diesem Abschnitt erklärt.

Unterschied Leasing und Finanzierung

Der größte Unterschied zwischen Leasing und Finanzierung liegt in den Eigentumsverhältnissen: Beim Leasing bleibt der Leasinggeber der Eigentümer des Fahrzeugs, der Leasingnehmer wird als Halter eingetragen. Die monatlichen Raten sind entsprechend eine Art Mietzahlung über einen festgelegten Zeitraum. Da dem Leasingnehmer das Fahrzeug nicht gehört, muss er sich bei der Pflege und den regelmäßigen Inspektionen in der Vertragswerkstatt nach den Wünschen des Eigentümers richten.

Bei der klassischen Vollfinanzierung geht das Fahrzeug mit Zahlung der letzten Rate ins Eigentum des Kunden über. Er kann von Anfang an entscheiden, wie er sein Fahrzeug behandelt, pflegt und wartet. Obwohl die klassische Vollfinanzierung häufig über einen längeren Zeitraum läuft, sind die monatlichen Raten in der Regel höher, weil man den vollen Fahrzeugpreis aufbringen muss.

Der Leasingvertrag

Da ein Leasingvertrag in den meisten Fällen drei bis vier Jahre läuft, können Sie regelmäßig auf ein neues Modell wechseln. Das Risiko von ungeplanten, kostspieligen Reparaturen ist damit gering. Ganz ausschließen können Sie es, wenn Sie die Leasingdauer auf maximal 24 Monate begrenzen. Dann sind Sie immer mit der vollen Herstellergarantie unterwegs.
Am Ende der Vertragslaufzeit können Sie wieder ein neues Fahrzeug leasen und haben damit die Option, regelmäßig neue Modelle zu fahren.

Leasing ist besonders dann attraktiv, wenn Sie nicht in Eigentum investieren möchten und gern regelmäßig neue Fahrzeugmodelle ausprobieren. Beim Leasing geben Sie das Fahrzeug zurück, bevor es starke Gebrauchsspuren bekommt und müssen sich zudem keine Gedanken um den Wiederverkauf machen. Nicht zuletzt erhalten Sie durch Leasing auch bei geringem Eigenkapital die Möglichkeit, ein topaktuelles Auto zu nutzen und mobil zu sein.

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung ist der VarioCredit. Hierbei verringern sich durch eine höhere Schlussrate die monatlichen Ratenzahlungen. Dadurch bleibt Ihnen jeden Monat ein größerer finanzieller Spielraum. Am Ende der Kreditlaufzeit können Sie sich zwischen drei Möglichkeiten entscheiden:

  • Sie geben das Auto in vertragsgemäßem Zustand an Ihren Audi Partner zurück, welcher die Schlussrate für Sie begleicht und das Gebrauchtwagenrisiko trägt.
  • Sie finanzieren die Schlussrate weiter (Bonität vorausgesetzt), bis Sie das Auto ganz abbezahlt haben und es Ihnen gehört. 
  • Sie kaufen das Auto, indem Sie die Schlussrate auf einmal bezahlen.

Leasing bietet viele Vorteile gegenüber einer Finanzierung – Geschäftskunden profitieren zum Beispiel davon, dass die Leasingrate sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Auch immer mehr Privatkunden entdecken das Prinzip „Nutzen statt Erwerben“ für sich. Weitere Pluspunkte sind attraktive Leasingraten, eine hohe Flexibilität bei der Vertragslänge und auch beim Fahrzeugwechsel. Und natürlich gibt es auch beim Autoleasing viele optionale Zusatzangeboten wie Versicherungs- oder Serviceleistungen.

Leasing ohne Anzahlung

Sie überlegen, einen Audi zu leasen, scheuen aber die Sonderzahlung zu Vertragsbeginn? Kein Problem! In vielen Fällen ist es möglich, auch ohne Sonderzahlung einen Leasingvertrag abzuschließen (Bonität vorausgesetzt). Im Volksmund ist dann häufig von Leasing ohne Anzahlung die Rede, auch wenn der Begriff Anzahlung eigentlich nicht korrekt ist. Denn anders als bei einer Finanzierung leisten Sie keine Anzahlung für ein Auto, das in ihren Besitz übergeht. Sie leisten vielmehr eine Vorauszahlung auf die monatlichen Leasingraten, die ja eher eine Art Mietzahlung sind.

Leasingkosten

Die Höhe der Monatsraten beim Audi Leasing für Privatkunden hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Länge der Laufzeit, gewähltes Modell und gewählte (Sonder-)Ausstattung sowie die Entscheidung für einen Neu- oder Gebrauchtwagen. Entscheiden Sie sich für eine Sonderzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit, fallen die monatlichen Raten geringer aus, möchten Sie keine Sonderzahlung leisten, werden die Raten entsprechend höher. 

Übrigens: Falls Sie sich fragen, was der Unterschied zwischen einer Sonderzahlung und einer Anzahlung ist: Im allgemeinen Sprachgebrauch werden sie synonym gebraucht. Der korrekte Begriff beim Leasing ist Sonderzahlung. Denn Sie leisten keine Anzahlung auf ein Objekt, das Sie erwerben wollen. Sonderzahlungen sind lediglich eine Vorauszahlung auf die monatlichen Leasingraten. Wenn also zum Beispiel von „Leasing ohne Anzahlung“ geschrieben wird, dann ist immer „Leasing ohne Sonderzahlung“ gemeint.

Mit diesen Zusatzkosten müssen Sie rechnen

Zusätzliche Kosten entstehen durch die notwendige KFZ-Versicherung. Eine Vollkaskoversicherung ist beim Leasing verpflichtend. Auch regelmäßige Inspektionstermine in einer Markenwerkstatt, Spritkosten und die KFZ-Steuer müssen Sie in Ihren Berechnungen berücksichtigen.
Ein weiterer zusätzlicher Kostenfaktor sind die Überführungskosten. Sie entstehen durch den Transport vom Hersteller zum Händler sowie die erste Inspektion. Diese Kosten werden in der Regel dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt.

Der Leasingfaktor

Um zu beurteilen, ob es sich bei dem Leasingangebot, unabhängig von den zu leistenden zusätzlichen Kosten, um ein gutes Angebot handelt, kann der Leasingfaktor eine erste Orientierung bieten. Dieser errechnet sich aus der monatlichen Rate geteilt durch den Listenpreis des Fahrzeugs multipliziert mit hundert.

GAP-Versicherung (Leasingausfallversicherung)

Die GAP-Versicherung (vom englischen Wort „gap“ für Lücke) überbrückt die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert, die bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs entsteht. In dem Fall muss die Versicherung das Auto komplett ersetzen und errechnet dafür den Wiederbeschaffungswert. Für diese Berechnung wird der Marktwert eines gleichwertigen Fahrzeugs hinzugezogen, welches die identische Laufleistung und ähnliche Ausstattung hat.

In einem solchen Fall kann entweder ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden oder der Vertrag durch den Leasingnehmer gekündigt werden. Der Leasinggeber hat gegenüber dem Leasingnehmer einen Schadenersatzanspruch, weil die vertraglich vereinbarte Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr möglich ist. Da der Wiederbeschaffungswert zudem häufig geringer ist als die noch offenen Restbeträge aus dem Leasingvertrag, entsteht dem Leasingnehmer ein finanzielles Risiko: Die GAP-Versicherung schließt diese Finanzierungslücke.

Es gibt zwei Formen des Leasings: das Kilometerleasing und das Restwertleasing. In den folgenden Absätzen werden die beiden Leasingarten kurz vorgestellt und die jeweiligen Vor- und Nachteile aufgezeigt.

Kilometerleasing

Das Kilometerleasing berechnet sich nach der Höhe der im Jahr zurückgelegten Kilometer. Sie tragen kein Gebrauchtwagenrisiko: Ist die Wertentwicklung des Fahrzeugs schlechter als zu Beginn des Vertrags angenommen, liegt das Risiko beim Händler. Diese Form des Leasings ist besonders geeignet für Privatkunden und ist deshalb inzwischen Standard im Privatleasing. Liegen Sie am Ende der Vertragslaufzeit mehr als 2.500 km über der festgelegten Kilometerzahl, müssen Sie die Differenz begleichen. Liegen Sie mindestens 2.500km darunter, erhalten Sie eine Rückzahlung für bis zu 10.000 Minderkilometer.

Die genauen Kosten für zu viel oder zu wenig gefahrene Kilometer werden vertraglich festgehalten. Bei dieser Form des Leasings kennen Sie die festgelegte Laufleistung und können deshalb selbst entscheiden, ob Sie die Zahl über- oder unterschreiten. Damit haben Sie die Kontrolle über die entstehenden Kosten und behalten den Überblick. Bei normalen Gebrauchsspuren am Fahrzeug entstehen bei der Rückgabe keine Extrakosten.

Restwertleasing

Im Gegensatz zum Kilometerleasing wird beim Restwertleasing der Wert geschätzt, den das Fahrzeug zum Ende der Vertragslaufzeit haben wird. In die Berechnung fließt neben dem technischen Zustand auch die voraussichtliche Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein. Bei der Rückgabe ist ein unabhängiger Gutachter zugegen, der den tatsächlichen Restwert feststellt. Auch bei dieser Leasingform erhalten Sie Geld zurück, wenn der Wert am Ende höher ist als der vertraglich festgelegte. Ist er hingegen niedriger, müssen Sie die Differenz begleichen. Beim Restwertleasing liegt das Risiko also beim Leasingnehmer.

Als Geschäftskunde können Sie vielfach von Geschäftsleasing profitieren. Ein wichtiger Punkt sind die Kosten: Beim Geschäftsleasing fallen für Sie die Anschaffungskosten für ein Fahrzeug oder gar eine Fahrzeugflotte weg. Sie werden dadurch finanziell entlastet und können das Ersparte flexibel investieren – ob in Ausstattungen, Anschaffungen oder Umbaumaßnahmen. Durch die im Vorfeld vertraglich festgelegten Kosten haben Sie in Ihrer Firma Planungssicherheit und können somit besser kalkulieren. Ein weiterer Vorteil ist die steuerliche Absetzbarkeit: Die Kosten für geleaste Fahrzeuge können Sie in der Regel als Betriebsausgaben geltend machen. Nicht zuletzt profitieren Sie auch beim Geschäftsleasing von der Möglichkeit, regelmäßig die aktuellsten Audi Modelle zu fahren.

Audi Geschäftsleasing

Warum Kapital ins Auto stecken, das viel lukrativer ins Geschäft investiert werden kann? Schonen Sie Ihre finanzielle Liquidität und nutzen Sie mögliche Steuervorteile – mit dem GeschäftsfahrzeugLeasing der Audi Leasing.

Ebenso wie beim Privatleasing profitieren Sie beim Geschäftsleasing von Laufzeiten zwischen 12 und 48 Monaten und einer flexiblen Sonderzahlung (Bonität vorausgesetzt), wodurch die monatlichen Leasingraten gering bleiben. Zum Ende der Vertragslaufzeit geben Sie das Fahrzeug ganz bequem an den ausliefernden Audi Partner zurück.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Audi Geschäftsleasing schont Kapital und Liquidität und bietet eine klare Kalkulationsgrundlage. Als Geschäftskunde haben Sie außerdem die Möglichkeit, das Leasing steuerlich abzusetzen.

Leasing ist nicht nur für Geschäftsleute interessant, sondern erfreut sich auch bei Privatpersonen zunehmender Beliebtheit. Die Vorteile liegen auf der Hand: gleichbleibend niedrige Monatsraten und kein Gebrauchtwagenrisiko. Zudem erhalten Sie ein topaktuelles Fahrzeug ohne den vollen Anschaffungspreis aufbringen zu müssen. Daher gilt Privatleasing inzwischen für viele als eine gute Alternative zu Barkauf oder Finanzierung.

In der Regel ist in Ihrer aktuellen Kfz-Versicherung bereits eine Laufleistung angegeben, an der Sie sich orientieren können. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Laufleistung für den täglichen Weg zu Arbeit oder sonstige regelmäßige Erledigungen abzuschätzen und auf das Jahr hochzurechnen. Berücksichtigen Sie dabei ebenfalls mögliche Wochenend- oder Urlaubsfahrten. Doch auch wenn sich die Lebensumstände ändern sollten, sind Sie mit dem Audi PrivatLeasing auf der sicheren Seite: Bis zu 2.500 Mehr- oder Minderkilomter fallen in die Toleranzgrenze. Darüber hinaus können Sie die zusätzlich gefahrenen Kilometer am Ende der Laufzeit ausgleichen oder erhalten für bis zu 10.000 Minderkilometer eine entsprechende Erstattung.

Kein Problem mit dem Audi PrivatLeasing: Bis zu 2.500 Mehr- oder Minderkilomter fallen in die Toleranzgrenze. Auch darüber hinaus können Sie die Kosten einfach am Ende der Laufzeit ausgleichen. Und falls Sie sogar weniger als vereinbart gefahren sind, bekommen Sie bis zu 10.000 Minderkilometer erstattet. Auch hier gilt die Toleranzgrenze von 2.500 Kilometern, in der keine Abrechnung erfolgt.

Nein. Normale Gebrauchsspuren und kleinere Beschädigungen, die den üblichen Gebrauchsspuren entsprechen, werden in der Regel nicht beanstandet. Bei größeren Beschädigungen und Mängeln, die laut Gutachter über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen, muss der Betrag, um den der Fahrzeugwert gemindert wurde, ersetzt werden. Für ein Plus an Sicherheit sorgt dabei der Audi Kasko Schutz: er haftet z.B. für Schäden durch Unfall – selbst wenn dieser selbst verursacht wurde.

Da sich die Höhe der Raten an der Laufzeit orientiert, ist eine vorzeitige Kündigung nicht vorgesehen und nur im Ausnahmefall (z.B. bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs) möglich.

Das Leben ist nicht immer vorhersehbar. Für noch mehr Sicherheit sorgt die Leasingratenversicherung Plus. Sie übernimmt die Raten bei Angestellten für bis zu 12 Monate bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Und sichert sowohl schwere Krankheiten als auch die Familie im Todesfall per Einmalzahlung ab.